Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
1. Geltungsbereich der allgemeinen Veranstaltungsbedingungen
Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen (im Folgenden „AVB“ genannt) gelten für sämtliche Veranstaltungen der GEVAS Gesellschaft für Vermögensaufbau und Sicherung AG (im Folgenden insgesamt „GEVAS“ genannt).
2. Eintritt, Gültigkeit
2.1. Der Eintritt setzt die Vorlage eines Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Veranstaltung voraus.
2.2. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch der Veranstaltung und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.
3. Haftungsbeschränkung
3.1. GEVAS, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
3.2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht GEVAS, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
4. Hausordnung, Verhalten während den Veranstaltungen
4.1. Die in diesen AVB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen der Veranstaltung angeordnet werden.
4.2. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen zu den Veranstaltungen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis von der Veranstaltung erfolgen. GEVAS ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
4.3. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Veranstaltung ist untersagt.
4.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu den Veranstaltungen ist untersagt.
4.5. Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Veranstaltungsbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann Stage GEVAS gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
5. Verschieben von Veranstaltungen
GEVAS behält sich vor, aus zwingenden Gründen, die Veranstaltungen kurzfristig zu verschieben.
6. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
6.1. Der Karteninhaber sowie seiner Begleiter sind berechtigt, während der Veranstaltung Ton- und Bildaufnahmen zu erstellen und diese in den sozialen Medien, wie Instagram oder Facebook zu veröffentlichen. Im Falle der Veröffentlichung ist GEVAS namentlich zu benennen.
6.2. GEVAS ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie zu nutzen oder nutzen zu lassen, indem die im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen
– auf der Homepage der GEVAS Gesellschaft für Vermögensaufbau und Sicherung AG (www.gevas.ag)
– in (Print-)Publikationen der GEVAS Gesellschaft für Vermögensaufbau und Sicherung AG
– auf den Social Media-Kanälen der GEVAS Gesellschaft für Vermögensaufbau und Sicherung AG
veröffentlicht werden.
Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
7. Garderobe
7.1. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Die Aufbewahrung erfolgt unentgeltlich. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.
7.2. GEVAS übernimmt für die an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegebenen Gegenstände keine Haftung.
8. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand
8.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
8.2. Sämtliche vom Karteninhaber übermittelten Daten werden von GEVAS unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AVB ist – soweit gesetzlich zulässig – Regensburg.